Antworten zu den wesentlichen Aspekten:
Antworten zu den wesentlichen Aspekten:
- Es gibt kaum Erschütterungen aufgrund des gewählten Abbruch- und Tiefbauverfahrens (Abbruch mittels Longfrontbagger; Schneckenbohrgeräte für den Aushub der Baugrube).
- Alle Arbeiten sind mit der Bauaufsicht abgestimmt.
- Bauen nur mit Lärmschutzgutachten möglich.
- Das Lärmschutzgutachten ist Bestandteil der Abbruchgenehmigung.
- Das Gutachten ist von der Bauaufsicht geprüft.
- Die Nachbarschaft wird über Bau- und Schutzmaßnahmen durch die Baustellenkommunikation umfassend informiert.
- Lärmintensive Arbeiten werden unter der Woche zwischen 8:00 und 17:00 Uhr ausgeführt.
- Regelmäßige Messungen im Umfeld, um die Einhaltung der gültigen Grenzwerte zu überwachen und über die Bauzeit zu gewährleisten.
- Es kommen Bauverfahren mit geringer Staubintensität zum Einsatz. Der Abbruch erfolgt mittels eines Longfrontbaggers. Es finden keine Sprengungen statt und es werden keine Abrissbirnen verwendet.
- Staub wird durch regelmäßige Bewässerung benetzt und niedergeschlagen.
- Alle zuliefernden und transportierenden LKW erreichen die Baustelle über die Kleyerstraße und verlassen diese über die Ackermannstraße.
- Parkmöglichkeiten in der Kleyerstraße und Ackermannstraße fallen weg.
- Die Spur für den Radverkehr in der Kleyerstraße bleibt erhalten.