Antworten zu den wesentlichen Aspekten:

Antworten zu den wesentlichen Aspekten:

  • Es gibt kaum Erschütterungen aufgrund des gewählten Abbruch- und Tiefbauverfahrens (Abbruch mittels Longfrontbagger; Schneckenbohrgeräte für den Aushub der Baugrube).
  • Alle Arbeiten sind mit der Bauaufsicht abgestimmt.
  • Bauen nur mit Lärmschutzgutachten möglich.
  • Das Lärmschutzgutachten ist Bestandteil der Abbruchgenehmigung.
  • Das Gutachten ist von der Bauaufsicht geprüft.
  • Die Nachbarschaft wird über Bau- und Schutzmaßnahmen durch die Baustellenkommunikation umfassend informiert.
  • Lärmintensive Arbeiten werden unter der Woche zwischen 8:00 und 17:00 Uhr ausgeführt.
  • Regelmäßige Messungen im Umfeld, um die Einhaltung der gültigen Grenzwerte zu überwachen und über die Bauzeit zu gewährleisten.
  • Es kommen Bauverfahren mit geringer Staubintensität zum Einsatz. Der Abbruch erfolgt mittels eines Longfrontbaggers. Es finden keine Sprengungen statt und es werden keine Abrissbirnen verwendet.
  • Staub wird durch regelmäßige Bewässerung benetzt und niedergeschlagen.
  • Alle zuliefernden und transportierenden LKW erreichen die Baustelle über die Kleyerstraße und verlassen diese über die Ackermannstraße.
  • Parkmöglichkeiten in der Kleyerstraße und Ackermannstraße fallen weg.
  • Die Spur für den Radverkehr in der Kleyerstraße bleibt erhalten.